Allgemeine Einkaufsbedingungen zwischen Unternehmern
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen des Käufers gelten für alle zwischen dem Käufer und dem
Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren, sofern nicht hiervon abweichende
Regelungen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die der Käufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den
Käufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bedingungen des
Käufers gelten auch dann, wenn der Käufer die Lieferung des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender
oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den
Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und den Angeboten des
Käufers schriftlich niedergelegt.
Angebot und Vertragsschluss
An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist der Käufer zwei
Wochen gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Käufer annehmen.
Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum
des Käufers, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Nimmt der Verkäufer die
Angebote des Käufers nicht innerhalb der Frist gemäß Abschnitt 2 Ziff. 1 an, sind diese Unterlagen
unverzüglich an den Käufer zurückzusenden.
Zahlungen
Der vom Käufer in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern
zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis
eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die vom Käufer angegebene Bestellnummer auszuweisen.
Der Käufer zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen
wurde, innerhalb von vierzehn Kalendertagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Verkäufer und
Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
Dem Käufer stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang
zu. Er ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers Forderungen aus
dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
Lieferfrist
Die vom Käufer in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind
für den Verkäufer verbindlich.
Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht der
Käufer Schadensersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die
Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Gewährleistung/Haftung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer
angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von offensichtlichen
Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware von dem Käufer
abgesandt wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig,
wenn der Käufer sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab deren Entdeckung absendet und diese dem Verkäufer
anschließend zugeht.
Dem Käufer stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der Verkäufer
haftet gegenüber dem Käufer im gesetzlichen Umfang. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 36 Monate
ab Gefahrübergang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Haftung des Verkäufers / Versicherungsschutz
Wird der Käufer aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von
Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer den Käufer auf erstes Anfordern von
allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen,
wenn der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat.
Muss der Käufer aufgrund eines Schadensfalls i.S.v. Abschnitt VI Ziff. 1 eine Rückrufaktion
durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder
im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Der Käufer wird, soweit es ihm
möglich und zeitlich zumutbar ist, den Verkäufer über den Inhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten
und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon
unberührt.
Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer für die Ware
angemessenen Deckungssumme abzuschließen und aufrecht zu halten (die Fixierung der Deckungssumme pro
Personen-/Sachschaden ist von dem jeweiligen Produkt abhängig und individuell festzulegen). Weitergehende
gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
Wird der Käufer von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein
gesetzliches Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer auf erstes
Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die dem Käufer
im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstanden sind, es sei denn, der
Verkäufer hat nicht schuldhaft gehandelt. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des
Verkäufers die Ansprüche des Dritten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser
Ansprüche abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab
Gefahrübergang.
Geheimhaltung / Eigentumsvorbehalt
Alle vom Käufer erhaltenen Teile und Unterlagen bleiben Eigentum des Käufers. Der Verkäufer darf
diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Käufers außerhalb dieses Vertrages verwerten und/oder an Dritte
weitergeben bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages hat der Verkäufer
diese auf eigene Kosten unverzüglich an den Käufer zurückzugeben.
Gerichtsstand/Erfüllungsort / Anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich
Scheckklagen) sowie sämtliche sich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergebende Streitigkeiten aus den
zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Käufers, soweit der Verkäufer Kaufmann i. S. d.
Handelsgesetzbuchs (HGB) ist.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages und dieser Einkaufs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, berührt
dies die Wirksamkeit des Einkaufsvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr
in diesem Falle, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.